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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie Kundeninformation der Algordanza Erinnerungsdiamanten GmbH

A. Allgemeiner Teil:

§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Algordanza Erinnerungsdiamanten GmbH (nachfolgend „Algordanza“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“).

(2) Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die die Algordanza mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Algordanza ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Algordanza auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Grundlegende Bestimmungen
(1) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Für die Erstellung von Erinnerungsdiamanten und die Erstellung von Erinnerungsschmuckobjekten gelten neben dem allgemeinen Teil und den Schlussbestimmungen gesonderte Abschnitte dieser AGB.

(4) Vertragssprache ist deutsch.

B. Gesonderte Bedingungen bezüglich der Erinnerungsdiamanten:

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss der Erinnerungsdiamanten
(1) Alle Angebote der Algordanza sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Algordanza innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Algordanza und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag („Auftragsbestätigung“), einschließlich dieser AGB. Dieser Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Algordanza vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich.

(3) Ergänzungen und Abänderungen getroffener Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen des Auftrages sind grundsätzlich schriftlich mit dem entsprechenden Dokument „Auftragsänderung“ anzugeben.

(4) Angaben der Algordanza zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte und Maße) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Abbildungen) sind unverbindlich. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Die von der Algordanza zu erbringende Leistung/Herstellung erfolgt jeweils individuell als Einzelstück. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund technischer Vorgaben notwendig sind, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

§ 4 Preise und Zahlung der Erinnerungsdiamanten
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Es gelten die Preise gemäß der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen gegebenenfalls Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Nach Zugang der Auftragsbestätigung und Rechnungslegung leistet der Auftraggeber mindestens eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Restbetrag ist vor der Auslieferung bzw. der Abholung der Ware zu zahlen.

(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

(5) Die Algordanza ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Restzahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Algordanza durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet sind.

§ 5 Herstellung der Erinnerungsdiamanten
(1) Nach Anlieferung der Kohlenstoffquelle durch den Auftraggeber und Eingang der Anzahlung stellt die Algordanza die vereinbarten Erinnerungsdiamanten her. Die Herstellung ist jeweils für den Auftraggeber individuell.

(2) Abweichungen in Farbe, Form, Größe oder Reinheit einer Bestellung sind möglich, da diese Eigenschaften bei der Herstellung nicht vollständig technisch beeinflussbar sind. Allein das tatsächlich erreichte Karatgewicht ist für die Abrechnung relevant.

(3) Das gesamte vom Auftraggeber zur Herstellung zur Verfügung gestellte Material wird für den Herstellungsprozess verwendet. Materialreste werden grundsätzlich nicht an den Auftraggeber zurückgegeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders und vorher schriftlich vereinbart.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit der Erinnerungsdiamanten
(1) Lieferungen erfolgen ab Sitz bzw. ab Betriebsstätte der Algordanza.

(2) Von der Algordanza in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(3) Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den mit dem Transport beauftragten Dritten.

(4) Algordanza haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Auftraggeber) verursacht worden sind, die Algordanza nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Algordanza die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Algordanza zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Gerät die Algordanza mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser AGB beschränkt.

§ 7 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz bzw. die Betriebsstätte der Algordanza, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Algordanza.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Algordanza dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch die Algordanza betragen die Lagerkosten (0,25) % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(5) Die Sendung wird von Algordanza nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn:

  • die Lieferung abgeschlossen ist,
  • seit der Lieferung 6 Werktage vergangen und
  • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 8 Gewährleistung und Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn Algordanza nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge Algordanza nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte.

(3) Auf Verlangen der Algordanza ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Algordanza zurückzusenden. Bei einer berechtigten Mängelrüge vergütet die Algordanza die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(4) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Algordanza nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffende Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(5) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden Algordanza, kann der Auftraggeber unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Algordanza den Liefergegenstand ändert oder bearbeitet oder durch Dritte ändern oder bearbeiten lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung von Algordanza auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe des § 9 dieser AGB eingeschränkt.

(2) Die Algordanza haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit Algordanza gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, welche die Algordanza bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder welche die Algordanza bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Algordanza für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 1.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Algordanza.

(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von Algordanza wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

C. Gesonderte Bedingungen bezüglich der Schmuckobjekte

§ 10 Zustandekommen des Vertrages für Schmuckobjekte
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren (Erinnerungsschmuck) von der Algordanza über die Webseite https://shop.algordanza.com/shop an den Auftraggeber.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf der Internetseite der Algordanza wird dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen unterbreitet.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

  • Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im “Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den “Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
  • Nach Anklicken der Schaltfläche “Produkt anfragen” und der Eingabe der persönlichen Daten, sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
  • Vor Absenden der Bestellung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion “zurück” des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
  • Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche “Produkt anfragen“ erklärt der Auftraggeber rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 11 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise, sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind auf der Internetpräsenz der Algordanza oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

(3) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind auf der Internetpräsenz der Algordanza oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

(4) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag nach Zugang unserer Rechnung an den Auftraggeber fällig.

§ 12 Vertragstextspeicherung
(1) Der vollständige Vertragstext wird von der Algordanza nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei der Algordanza werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die AGB nochmals per E-Mail an den Auftraggeber übersandt.

(2) Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhält der Auftraggeber alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden kann.
§ 13 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen befindet sich auf der Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot der Algordanza.

(2) Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

(3) Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware (Erinnerungsschmuck) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Algordanza.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

  • Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  • Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
  • Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 15 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und der Algordanza, sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies unter Umständen Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch die Algordanza über diese in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die Angaben und Produktbeschreibung der Algordanza als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung oder öffentliche Anpreisungen und Äußerungen.
  • Bei Mängeln leistet die Algordanza nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss die Algordanza nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

  • für der Algordanza zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
  • wenn die Algordanza den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen die Algordanza haben.

D. Allgemeine Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen, sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(3) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Algordanza und dem Auftraggeber ist nach Wahl von Algordanza der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen Algordanza ist in diesen Fällen ebenfalls der Sitz des Auftragsgebers ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(4) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt ausdrücklich nicht.

(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/odr).

(6) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten.

Version 07-2024

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